Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 30. Dezember 1998

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"Videoüberwachung von Friedhöfen abgelehnt
Der Berliner SPD-Fraktionschef Klaus Böger hat den Vorschlag nach einer Videoüberwachung jüdischer Friedhöfe zur Verhinderung von antisemitischen Anschlägen abgelehnt. ... Auch die Chefin des Berliner Bundes Deutscher Kriminialbeamter (BDK), Heide Rudert, sagte, die Videoüberwachung werde Täter davon nicht abhalten, jüdische Gräber zu schänden. Auch mußte man sich die Frage stellen, ob die Juden dadurch nicht in die Juden dadurch nicht in eine Außenseiterrolle gedrängt würden." MoPo 30.12.98 S. 7

"Videokameras auf jüdischen Friedhöfen? Tsp 30.12.98 S. 9

"Videokameras gegen die Verwüstung jüdischer Gräber" taz 30.12.98 S. 17

"Diskrete Normalität - Das Projekt der Videoüberwachung jüdischer Friedhöfe in Berlin" Kommentar taz 30.12.98 S. 17

"Wache per Video?" Kommentar ND 30.12.98 S. 17

"Videoüberwachung für Friedhöfe?" BerlZtg 30.12.98 S. 20

"Kreuzberg lockt mit einem interaktiven Stadtplan
Auf einer Luftbildkarte von Kreuzberg im Internet kann nun jeder an der richtigen Stelle die richtige Botschaft setzen: Vom Gruß an die Oma bis zum kommerziellen Angebot und dem Chat im eigenen Haus ... Seit drei Wochen haben die rund 150.000 Kreuzberger kostenlos die Möglichkeit, Informationen über sich und ihren Bezirk ins Internet zu stellen. ... Außerdem besteht die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse oder einen Link zur eigenen Homepage zu hinterlassen. ... http://www.kreuzberg.de" taz 30.12.98 S. 15

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"Hightech und Salpetersäure
Mehrere Seminare auf dem Berliner Hacker-Kongreß zeigen die Unsicherheit von Kartensystemen ... 'Chipcard-Hacking' war der Kurs überschrieben ... Wer Kuhns Vortrag lauschte, der bekam einen Überblick über diverse halbwegs praktikablen Verfahren geliefert, mit denen man an die Daten all der Minicomputer gelangen kann, die auf Telefon- und Bankkarten, den Karten für das Pay-TV und den Mobilfunk so drauf sind. ... Wo liegen die Schwächen, wie sind EC-Karten angreifbar? Hilfestellung für Betrüger leisteten nur alzu oft sorglose Karteninhaber, dazu müsse nicht einmal die PIN auf der Karte notiert sein. Man könne so einfach ausspähen, etwa durch einen dreisten Blick über die Kundenschulter beim Eintippen oder auch elektronisch durch Manipulationen am Eingabeterminal. Werde dann noch der Magnetstreifen in einem unbemerkten Moment durch ein Kartenlesegeräte gezogen, könne man sich eine Kopie der Karte erstellen. ... Eine andere Möglichkeit zum Kartenmißbrauch besteht in der Anwendung einer bislang sehr restriktiv gehandhabten Geheimdiensttechnik, die in der Lage ist, die sogenannte kompromittierende Emission der Geldautomaten zu erfassen und zu interpretieren. Jeder Monitor, jedes Kabel und jeder Prozessor emittiert verräterische Elektromagnetstrahlung, mit der entsprechenden Ausrüstung ist sie über etliche Meter hinweg lesbar. Noch anspruchsvoller ist es, anhand der Magnetstreifendaten auf die PIN zu schließen. Banken behaupten, das Ausprobieren des entsprechenden Schlüssels würde mehrere Jahre dauern, in einem Gutachten für das Amtsgericht Oschatz kommt ein Sachverständiger dagegen zu dem Ergebnis, die PIN sei innerhalb von Minuten mit einem Laptop ermittelbar." Tsp 30.12.98 S. 26

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"Karlsruhe unterstreicht das Persönlichkeitsrecht
Entscheidung im Streit um Scientology-Vorwurf ... In dem Beschluß des ersten Senats (Az 1 BvR 1531/96) wird der 'Richtigkeit' von Tatsachenbehauptungen, die ihrer Natur nach geeignet sind, das Ansehen einer Person herabzusetzen, ein gewisser Vorrang vor der Meinungsfreiheit eingeräumt. Allerdings dürfte die Anforderung an die 'Richtigkeit' nicht so weit gehen, daß sie 'den freien Kommunikationsprozeß' und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung 'einschnürt'. Entschieden wurde über die Verfassungsbeschwerde des österreichischen Künstlers Gottfried Helnwein, der sich gegen 'offene Briefe' wandte. Darin war gesagt worden, Helnwein sei Mitglied von 'Scientology' und habe sich selbst als 'Auditor', die bei 'Scientology' übliche Bezeichnung für 'Geistlicher', bekannt." Welt 30.12.98 S. 4

"Scientology-Mitgliedschaft darf nicht ohne weiteres unterstellt werden
Urteil aus Karlsruhe / Erfolgreiche Klage des Künstlers Helnwein ... Wer mit Scientology in Verbindung gebracht werde, müsse die Möglichkeit haben, vor Gericht seine Abwehr von der Organisation zu beweisen, 'die in der Gesellschaft äußerst umstritten ist und des öfteren Gegenstand staatlicher Warnungen und kritischer Presseberichte war', befand der Erste Senat ... Das gebiete das allgemeine Persönlichkeitsrecht. ... In der Entscheidung wird erstmals anerkannt, daß das allgemeine Persönlichkeitsrecht den einzelnen davor schützt, fälschlich eine Gruppe zugeschrieben zu werden, sofern eine solche Zuschreibung in der Öffentlichkeit sein kann." FAZ 30.12.98 S. 2

"Karlsruhe hilft Ex-Scientologen
Der Maler Gottfried Helnwein hat mit Verfassungsbeschwerde wegen Rufschädigung Erfolg ... Der österreichische Maler Gottfried Helnwein darf nicht ohne weiteres als 'Geistlicher' der Scientology-Sekte bezeichnet werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ... Nun hat das Bundesverfassungsgericht ... auch grundsätzliche Ausführungen zum Schutz gegen Rufschädigungen gemacht. Es sei eine 'Verletzung des Persönlichkeitsrechts', wenn jemand einer Gruppe zugerechnet werde, der es gar nicht (mehr) angehöre." taz 30.12.98 S. 4

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"Neues Faltblatt informiert über Akteneinsicht
Ein neues Faltblatt des brandenburgischen Datenschutzbeauftragten informiert darüber, wie die Bürger von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen können und was die Voraussetzungen dafür sind. ... Das Faltblatt kann unentgeltlich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow) bestellt werden. E-Mail-Adresse: Poststelle@LDA.Brandenburg.de" MoPo 30.12.98 S. 13

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"CHAOS COMPUTER CLUB / Kongreß in Berlin / Ein ungeklärter Tod beunruhigt die Hacker
... Seitdem der 26jährige Berliner Hacker mit dem Spitznamen Tron im Oktober unter noch immer ungeklärten Umständen ums Leben kam, schwebt die Furcht vor schlimmsten Konsequenzen des Herumstöberns in Daten und Computertechnologie über ihnen. ... Die Angst, vom Jäger der Daten zum Gejagten zu werden, zeigte sich auf dem Kongreß auch im Kleinen. Ausführlich stellten die Referenten eines Workshops 'Geheimdienst zum Selberbasteln' die Möglichkeiten vor, mit öffentlich zugänglichen Daten von CD-ROM oder aus dem Internet eine Person ganz unauffällig auszuforschen und ihrer Privatsphäre zu brrauben. Nach wenigen Minuten war klar: Auch ein Hacker interessiert sich dafür, wie er seine eigene Privatsphäre vor anderen schützen kann." HB 30.12.98 S. 19

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"ANZEIGE GEGEN HACKER:
Aus dem Computernetz des 'Chaos Communication Congress' in Mitte hat ein Computerfreak versucht, sich in den Rechner eines Internet-Providers in Bremen einzuschleichen. Das Unternehmen habe Anzeige erstattet, teilte der Chaos Computer Club (CCC) am Dienstag in Berlin mit." BerlZtg 30.12.98 S. 19

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"EINSICHT:
Der brandenburgische SPD-Bundestagsabgeordnete Stephan Hilsberg hat ein generelles Recht der Bürger zur Einsicht in vom Staat über sie angelegte Akten gefordert. Dieses Recht mache den Staat transparenter und bringe ihn der Bevölkerung näher." BerlZtg 30.12.98 S. 5

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"In der Gen-Datei sind 600 Datensätze gespeichert / BKA-Chef Ulrich Kersten erwartet eine stärkere Nutzung durch die Polizei
In der zentralen Gen-Datei beim Bundeskriminalamt (BKA) sind bisher mehr als 600 Datensätze zu Tätern oder Spuren an Opfern von Straftaten gespeichert worden. BKA-Präsident Ulrich Kersten sagte am Dienstag in einer ersten Bilanz zu der im Frühjahr eingerichteten Datenbank für 'genetische Fingerabdrücke', täglich kämen etwa zehn neue Analysen hinzu. ... Auf die Datenbank hätten die Bundesländer direkt Zugriff. ... Er geht davon aus, daß die Polizei dieses Instrument künftig vermehrt nutzen werde. DNS-Analysen stellten die 'beste Voraussetzung' zur Überführung von Straftätern bei Sexual- und Tötungsdelikten, gefährlicher Körperverletzung, Erpressung oder Diebstahl im besonders schweren Fall dar, sagte Kersten. Dabei würden in Ermittlungsverfahren gesicherte DNS-haltige Spuren mit Proben der Erbsubstanz von Verdächtigen verglichen. Liegt nur Spurenmaterial vor, wird die DNS mit der in der BKA-Gendatei abgeglichen, um Wiederholungstäter zu überführen." BerlZtg 30.12.98 S. 5

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