Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Videoüberwachung von Friedhöfen abgelehnt
Der Berliner SPD-Fraktionschef Klaus Böger hat den Vorschlag
nach einer Videoüberwachung jüdischer Friedhöfe zur Verhinderung
von antisemitischen Anschlägen abgelehnt. ... Auch die Chefin des
Berliner Bundes Deutscher Kriminialbeamter (BDK), Heide Rudert, sagte,
die Videoüberwachung werde Täter davon nicht abhalten, jüdische
Gräber zu schänden. Auch mußte man sich die Frage stellen,
ob die Juden dadurch nicht in die Juden dadurch nicht in eine Außenseiterrolle
gedrängt würden." MoPo 30.12.98 S. 7
"Videokameras auf jüdischen Friedhöfen? Tsp 30.12.98 S. 9
"Videokameras gegen die Verwüstung jüdischer Gräber" taz 30.12.98 S. 17
"Diskrete Normalität - Das Projekt der Videoüberwachung jüdischer Friedhöfe in Berlin" Kommentar taz 30.12.98 S. 17
"Wache per Video?" Kommentar ND 30.12.98 S. 17
"Videoüberwachung für Friedhöfe?" BerlZtg 30.12.98 S. 20
"Kreuzberg lockt mit einem interaktiven Stadtplan
Auf einer Luftbildkarte von Kreuzberg im Internet kann nun jeder
an der richtigen Stelle die richtige Botschaft setzen: Vom Gruß an
die Oma bis zum kommerziellen Angebot und dem Chat im eigenen Haus ...
Seit drei Wochen haben die rund 150.000 Kreuzberger kostenlos die Möglichkeit,
Informationen über sich und ihren Bezirk ins Internet zu stellen.
... Außerdem besteht die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse oder
einen Link zur eigenen Homepage zu hinterlassen. ... http://www.kreuzberg.de"
taz 30.12.98 S. 15
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"Hightech und Salpetersäure
Mehrere Seminare auf dem Berliner Hacker-Kongreß zeigen
die Unsicherheit von Kartensystemen ... 'Chipcard-Hacking' war der Kurs
überschrieben ... Wer Kuhns Vortrag lauschte, der bekam einen Überblick
über diverse halbwegs praktikablen Verfahren geliefert, mit denen
man an die Daten all der Minicomputer gelangen kann, die auf Telefon- und
Bankkarten, den Karten für das Pay-TV und den Mobilfunk so drauf sind.
... Wo liegen die Schwächen, wie sind EC-Karten angreifbar? Hilfestellung
für Betrüger leisteten nur alzu oft sorglose Karteninhaber, dazu
müsse nicht einmal die PIN auf der Karte notiert sein. Man könne
so einfach ausspähen, etwa durch einen dreisten Blick über die
Kundenschulter beim Eintippen oder auch elektronisch durch Manipulationen
am Eingabeterminal. Werde dann noch der Magnetstreifen in einem unbemerkten
Moment durch ein Kartenlesegeräte gezogen, könne man sich eine
Kopie der Karte erstellen. ... Eine andere Möglichkeit zum Kartenmißbrauch
besteht in der Anwendung einer bislang sehr restriktiv gehandhabten Geheimdiensttechnik,
die in der Lage ist, die sogenannte kompromittierende Emission der Geldautomaten
zu erfassen und zu interpretieren. Jeder Monitor, jedes Kabel und jeder
Prozessor emittiert verräterische Elektromagnetstrahlung, mit der
entsprechenden Ausrüstung ist sie über etliche Meter hinweg lesbar.
Noch anspruchsvoller ist es, anhand der Magnetstreifendaten auf die PIN
zu schließen. Banken behaupten, das Ausprobieren des entsprechenden
Schlüssels würde mehrere Jahre dauern, in einem Gutachten für
das Amtsgericht Oschatz kommt ein Sachverständiger dagegen zu dem
Ergebnis, die PIN sei innerhalb von Minuten mit einem Laptop ermittelbar."
Tsp 30.12.98 S. 26
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"Karlsruhe unterstreicht das Persönlichkeitsrecht
Entscheidung im Streit um Scientology-Vorwurf ... In dem Beschluß
des ersten Senats (Az 1 BvR 1531/96) wird der 'Richtigkeit' von Tatsachenbehauptungen,
die ihrer Natur nach geeignet sind, das Ansehen einer Person herabzusetzen,
ein gewisser Vorrang vor der Meinungsfreiheit eingeräumt. Allerdings
dürfte die Anforderung an die 'Richtigkeit' nicht so weit gehen, daß
sie 'den freien Kommunikationsprozeß' und das Grundrecht auf freie
Meinungsäußerung 'einschnürt'. Entschieden wurde über
die Verfassungsbeschwerde des österreichischen Künstlers Gottfried
Helnwein, der sich gegen 'offene Briefe' wandte. Darin war gesagt worden,
Helnwein sei Mitglied von 'Scientology' und habe sich selbst als 'Auditor',
die bei 'Scientology' übliche Bezeichnung für 'Geistlicher',
bekannt." Welt 30.12.98 S. 4
"Scientology-Mitgliedschaft darf nicht ohne weiteres
unterstellt werden
Urteil aus Karlsruhe / Erfolgreiche Klage des Künstlers
Helnwein ... Wer mit Scientology in Verbindung gebracht werde, müsse
die Möglichkeit haben, vor Gericht seine Abwehr von der Organisation
zu beweisen, 'die in der Gesellschaft äußerst umstritten ist
und des öfteren Gegenstand staatlicher Warnungen und kritischer Presseberichte
war', befand der Erste Senat ... Das gebiete das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
... In der Entscheidung wird erstmals anerkannt, daß das allgemeine
Persönlichkeitsrecht den einzelnen davor schützt, fälschlich
eine Gruppe zugeschrieben zu werden, sofern eine solche Zuschreibung in
der Öffentlichkeit sein kann." FAZ 30.12.98 S. 2
"Karlsruhe hilft Ex-Scientologen
Der Maler Gottfried Helnwein hat mit Verfassungsbeschwerde wegen
Rufschädigung Erfolg ... Der österreichische Maler Gottfried
Helnwein darf nicht ohne weiteres als 'Geistlicher' der Scientology-Sekte
bezeichnet werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts
... Nun hat das Bundesverfassungsgericht ... auch grundsätzliche Ausführungen
zum Schutz gegen Rufschädigungen gemacht. Es sei eine 'Verletzung
des Persönlichkeitsrechts', wenn jemand einer Gruppe zugerechnet werde,
der es gar nicht (mehr) angehöre." taz 30.12.98 S. 4
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"Neues Faltblatt informiert über Akteneinsicht
Ein neues Faltblatt des brandenburgischen Datenschutzbeauftragten
informiert darüber, wie die Bürger von ihrem Recht auf Akteneinsicht
Gebrauch machen können und was die Voraussetzungen dafür sind.
... Das Faltblatt kann unentgeltlich beim Landesbeauftragten für den
Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Stahnsdorfer Damm
77, 14532 Kleinmachnow) bestellt werden. E-Mail-Adresse: Poststelle@LDA.Brandenburg.de"
MoPo 30.12.98 S. 13
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"CHAOS COMPUTER CLUB / Kongreß
in Berlin / Ein ungeklärter Tod beunruhigt die Hacker
... Seitdem der 26jährige Berliner Hacker mit dem
Spitznamen Tron im Oktober unter noch immer ungeklärten Umständen
ums Leben kam, schwebt die Furcht vor schlimmsten Konsequenzen des Herumstöberns
in Daten und Computertechnologie über ihnen. ... Die Angst, vom
Jäger der Daten zum Gejagten zu werden, zeigte sich auf dem Kongreß
auch im Kleinen. Ausführlich stellten die Referenten eines Workshops
'Geheimdienst zum Selberbasteln' die Möglichkeiten vor, mit öffentlich
zugänglichen Daten von CD-ROM oder aus dem Internet eine Person ganz
unauffällig auszuforschen und ihrer Privatsphäre zu brrauben.
Nach wenigen Minuten war klar: Auch ein Hacker interessiert sich dafür,
wie er seine eigene Privatsphäre vor anderen schützen kann." HB 30.12.98
S. 19
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"ANZEIGE GEGEN HACKER:
Aus dem Computernetz des 'Chaos Communication Congress'
in Mitte hat ein Computerfreak versucht, sich in den Rechner eines Internet-Providers
in Bremen einzuschleichen. Das Unternehmen habe Anzeige erstattet, teilte
der Chaos Computer Club (CCC) am Dienstag in Berlin mit." BerlZtg
30.12.98 S. 19
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"EINSICHT:
Der brandenburgische SPD-Bundestagsabgeordnete Stephan Hilsberg
hat ein generelles Recht der Bürger zur Einsicht in vom Staat über
sie angelegte Akten gefordert. Dieses Recht mache den Staat transparenter
und bringe ihn der Bevölkerung näher." BerlZtg 30.12.98
S. 5
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"In der Gen-Datei sind 600 Datensätze gespeichert
/ BKA-Chef Ulrich Kersten erwartet eine stärkere Nutzung durch die
Polizei
In der zentralen Gen-Datei beim Bundeskriminalamt (BKA) sind
bisher mehr als 600 Datensätze zu Tätern oder Spuren an
Opfern von Straftaten gespeichert worden. BKA-Präsident Ulrich Kersten
sagte am Dienstag in einer ersten Bilanz zu der im Frühjahr eingerichteten
Datenbank für 'genetische Fingerabdrücke', täglich kämen
etwa zehn neue Analysen hinzu. ... Auf die Datenbank hätten die Bundesländer
direkt Zugriff. ... Er geht davon aus, daß die Polizei dieses Instrument
künftig vermehrt nutzen werde. DNS-Analysen stellten die 'beste Voraussetzung'
zur Überführung von Straftätern bei Sexual- und Tötungsdelikten,
gefährlicher Körperverletzung, Erpressung oder Diebstahl
im besonders schweren Fall dar, sagte Kersten. Dabei würden in Ermittlungsverfahren
gesicherte DNS-haltige Spuren mit Proben der Erbsubstanz von Verdächtigen
verglichen. Liegt nur Spurenmaterial vor, wird die DNS mit der in
der BKA-Gendatei abgeglichen, um Wiederholungstäter zu überführen." BerlZtg
30.12.98 S. 5
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